Als freie Psychotherapeutin kann ich nicht unmittelbar mit den Krankenkassen ab- rechnen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, bei der die Kasse auch die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt: das so genannte Kostenerstattungs-verfahren (nach §13 Abs. 3 SGB V)
Leider lassen sich nicht alle Kassen ohne Weiteres auf das Kostenerstattungsverfahren ein. Wenn Sie an der Aufnahme einer Therapie auf diesem Weg interessiert sind, schreiben Sie mir bitte eine Mail, in der Sie auf folgende Fragen kurz eingehen:
Ich möchte durch diese Fragen vorab eine Idee davon bekommen, wie gut Ihre Chancen stehen, dass die Kosten von der Kasse übernommen werden. Außerdem möchte ich einschätzen können, ob Ihre Vorstellung von Therapie mit meinem Angebot überein-stimmt. Es erspart Ihnen und mir viel Aufwand und Zeit, wenn wir nicht erst alles beantragen und dann feststellen, dass es keine Passung zwischen uns gibt.